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May 31, 2023

PackSafe

Patronen bis 19,1 mm, Schrotpatronen

Mengenbegrenzung: Angemessene Menge für den „persönlichen Gebrauch“ während einer Reise. Internationale Vorschriften (ICAO/IATA) und einige Fluggesellschaften in den USA begrenzen dies jedoch auf 5 kg (11 Pfund) Bruttogewicht pro Passagier. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.

Zur Kleinwaffenmunition zählen Patronen bis 19,1 mm (Kaliber .75) und Schrotpatronen. Nicht enthalten sind Schwarzpulver, rauchfreies Pulver, Zündhütchen, Zündhütchen sowie selbstgemachte Pulver- und Kugelladungen für die Vorderladung.

Munition muss sicher in Kartons oder anderen Vorrichtungen verpackt sein, die speziell für den Transport kleiner Munitionsmengen ausgelegt sind. Munitionsclips und Magazine müssen außerdem sicher verpackt sein, damit keine Munition lose oder freiliegend ist.

Geladene Schusswaffen sind verboten.

Diese Einschränkungen gelten nicht für bewaffnete Polizeibeamte, die unter den in 49 CFR 1544.219 festgelegten Bedingungen reisen.

Siehe die Verordnung: 49 CFR 175.10(a)(8)

Sehen Sie sich die Sicherheitsüberprüfungsanforderungen der TSA für Munition und entladene Schusswaffen im aufgegebenen Gepäck an.

AKTIE