banner

Nachricht

Apr 27, 2023

Zoll beschlagnahmt 2.375 Liter Benzin in Kebbi

Bitte teilen Sie diese Geschichte:

Der nigerianische Zolldienst, das Kebbi State Command, hat im November etwa 2.375 Liter Petroleum Motor Spirit, im Volksmund Benzin genannt, in Kanistern sowie ein gebrauchtes BMW-Fahrzeug verladen.

Im Berichtsmonat fing das Kommando außerdem geschmuggelte 303 Ballen und 94 Säcke mit Second-Hand-Kleidung sowie 58 Säcke mit ausländischem Parboiled-Reis zu je 50 kg ab; unter anderem mit einem verzollten Wert von 46.706.795,00.

Dies gab der Zollkontrolleur Joseph Attah am Donnerstag bekannt, als er die vom Kommando im letzten Monat beschlagnahmten Gegenstände vorstellte. Er bestätigte auch, dass das von ihm betreute Kommando im gleichen Zeitraum einen Umsatz von über 127 Millionen Naira erwirtschaftete.

Bei einer Aufschlüsselung seiner Aktivitäten sagte Attah, dass das Kommando 127.839.390,75 N als Einnahmen erwirtschaftete, hauptsächlich aus dem Import von Waren in das Land über die Kamba-Grenze.

Attah beklagte die beobachtete Zunahme des Schmuggels von Second-Hand-Kleidung und versicherte, dass seine Offiziere jederzeit bereit seien, die Aktivitäten der Schmuggler zu unterbinden, da das Kommando über die nötige Logistik verfügte, um jederzeit zuschlagen zu können.

„Aus den uns vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Schmuggel von Second-Hand-Kleidung in den letzten zwei Monaten zugenommen hat. Sie erinnern sich vielleicht, dass im Oktober auch 139 Ballen beschlagnahmt wurden.“

„Die Schmuggler profitieren von der Nachfrage der Menschen nach dicker Kleidung wie Strickjacken in dieser Harmattan-Saison, um diese gebrauchte Kleidung zu schmuggeln, ohne Rücksicht auf die gesundheitlichen Auswirkungen des Endverbrauchs.“

„Wir wissen nicht, woher die Artikel kamen, wer die Kleidung zuletzt getragen hat, welchen Gesundheitszustand sie hat und so weiter.“

„Um Zweifel auszuschließen: Second-Hand-Kleidung fällt unter Anhang 4 des Gemeinsamen Außenzolltarifs 2022–2026, dessen Einfuhr aus Gesundheitsgründen absolut verboten ist.“

Attah sagte, sein Schmuggel verstoße gegen Abschnitt 46 des Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltungsgesetzes CAP C. 45 LFN, 2004 (in der jeweils gültigen Fassung).

„Es liegt in unserer Verantwortung sicherzustellen, dass kein Gegenstand, der sich negativ auf unsere Leute auswirken könnte, Zutritt erhält. Wir sind entschlossen, genau das zu tun“, sagte er.

Bitte teilen Sie diese Geschichte:

Alle Rechte vorbehalten. Dieses Material und andere digitale Inhalte auf dieser Website dürfen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von PUNCH weder ganz noch teilweise reproduziert, veröffentlicht, ausgestrahlt, umgeschrieben oder weitergegeben werden.

Kontakt: [email protected]

AKTIE