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Jun 12, 2023

Der Kauf von Waffen und Munition ist für Marihuanakonsumenten weiterhin verboten

(KNSI) – Das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms, and Explosives erinnert die Einwohner Minnesotas daran, dass legales Marihuana für potenzielle Waffenbesitzer nichts ändert.

Laut ATF verbietet das Bundeswaffenkontrollgesetz von 1968 illegalen Drogenkonsumenten oder Drogenabhängigen den Besitz von Schusswaffen oder Munition. Auch wenn Freizeitmarihuana ab August im Bundesstaat erlaubt ist, bleibt es auf Bundesebene verboten.

Bei einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für einen Waffenkauf müssen Personen unter Androhung einer möglichen Strafe schwören, dass sie kein Marihuana konsumieren. ATF-Spezialagent Jeff Reed sagt: „Bis Marihuana auf Bundesebene legalisiert ist, sollten Schusswaffenbesitzer und -besitzer bedenken, dass es auf Bundesebene weiterhin illegal bleibt, Marihuana mit Schusswaffen und Munition zu mischen.“

Marihuana ist im Bundesgesetz eine Droge der Liste 1, was bedeutet, dass es keine anerkannte medizinische Verwendung hat und missbraucht werden kann. Damit fällt es in die gleiche Kategorie wie Ecstasy, Heroin oder LSD.

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