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Jun 27, 2023

Wenn Sie Benzin zu Hause, bei einem Verein/Verein oder ähnlichen Räumlichkeiten lagern

Sie können bis zu 30 Liter Benzin zu Hause oder außerhalb Ihres Arbeitsplatzes lagern, ohne Ihre örtliche Erdölbehörde (PEA) zu informieren.

Sie können es speichern in:

Für diese Zwecke sind „Räumlichkeiten“ im Sinne des Health and Safety Work Act usw. von 1974 definiert und umfassen beispielsweise Kraftfahrzeuge, Boote und Flugzeuge.

Wenn Sie mehr als 30 Liter Benzin und maximal 275 Liter Benzin bei Ihnen zu Hause oder auf dem Gelände lagern möchten, müssen Sie hierfür die gesetzlichen Bestimmungen beachten:

Wenn Sie in einem dieser Räumlichkeiten bis zu 275 Liter Benzin lagern, sollten Sie die allgemeinen Lageranforderungen für diese Mengen kennen, die wie folgt lauten:

Wenn Benzin an einem Ort gelagert wird, der an ein Gebäude angeschlossen ist, z. B. in einer Garage, gelten die Feuerwiderstandsanforderungen der vorherigen Gesetzgebung als akzeptabel und die Lagerung kann fortgesetzt werden, wenn die Anforderungen der vorherigen Gesetzgebung erfüllt sind. Beispielsweise würde ein älteres Haus mit integrierter Garage (mit einem darüber liegenden Raum), das die Anforderung erfüllt, dass die Decke „aus nicht leicht entflammbarem Material besteht“, als akzeptabel angesehen und müsste die Anforderung nicht erfüllen Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Decke einer solchen Garage mit „feuerbeständigen Innenverkleidungen“ ausgestattet sein muss.

Ja. Wenn Sie am 1. Oktober 2014 bereits über eine Lizenz zum Lagern von mehr als 275 Litern Benzin außerhalb des Arbeitsplatzes verfügen, bleibt Ihre Lizenz bis zum Ablaufdatum gültig. Ihre örtliche PEA wird Ihnen zu diesem Zeitpunkt eine neue Lizenz ausstellen, sofern sich die Lagerbedingungen nicht geändert haben.

Wenn Sie mehr als 275 Liter außerhalb des Arbeitsplatzes lagern und keine Lizenz besitzen, sollten Sie bei Ihrer örtlichen PEA eine Lizenz beantragen. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Anforderung, sondern um eine Fortführung langjähriger Anforderungen der vorherigen Gesetzgebung.

In der Lizenz sind Ihr Name und der Ort angegeben, an dem das Benzin aufbewahrt werden soll. es kann für bis zu 3 Jahre gewährt werden und ist nicht übertragbar. Ihre örtliche PEA kann Ihre Lizenz an Bedingungen hinsichtlich der Lagerung des Benzins knüpfen.

Die Gesetzgebung erlaubt die Lagerung von Benzin in folgenden Behältern:

Geeignete tragbare Behälter sind in Anhang 2 (Absatz 6) und Anhang 3 der Verordnung definiert. Ein Beispiel für solche Container sind UN-zugelassene Container.

Ausführlichere Informationen zu tragbaren Benzinlagerbehältern finden Sie hier.

Nein – das Benzin im Kraftstofftank Ihres Fahrzeugs, einschließlich Booten und Flugzeugen, wird bei der Berechnung der Gesamtmenge, die Sie einlagern, nicht mitgezählt.

Sie können bis zu 30 Liter Benzin in maximal 2 geeigneten Behältern in Ihrem Fahrzeug aufbewahren. Für die Zwecke dieser Verordnung gilt als „Fahrzeug“ jede Art von Fahrzeug, also auch Boote, Flugzeuge und Luftkissenfahrzeuge. Diese Art der Lagerung wird auf die Gesamtmenge angerechnet, die Sie außerhalb Ihres Arbeitsplatzes lagern können. Die Beförderung von Benzin fällt unter das Beförderungsgesetz für gefährliche Güter (CDG) und das Europäische Übereinkommen (ADR).

Ja, vorausgesetzt, Sie verfügen über eine von Ihrer örtlichen Petroleum Enforcing Authority (PEA) ausgestellte Lizenz zur Lagerung von Benzin auf Ihrem Gelände. Ihre örtliche PEA kann Ihnen eine Lizenz ausstellen, wenn Sie mehr als 275 Liter Benzin lagern, und die Lizenz kann Bedingungen in Bezug auf Ihre Lager- und Abgabevereinbarungen enthalten.

Wenn Sie keine Lizenz zum Lagern von Benzin besitzen, sollten Sie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor kein Benzin in den Tank einfüllen, weder manuell noch elektrisch.

Wenn Sie Fragen zur Benzinabgabe in Ihrem Zuhause, Verein oder Verein haben, sollten Sie diese mit Ihrem örtlichen PEA besprechen. Eine Liste der PEAs finden Sie auf der Website der Association of Petroleum and Explosives Administration (APEA).

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